Für Patienten, deren Behandlungskosten von ihrer privaten Krankenkasse erstattet werden, stelle ich gerne eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.
(in meiner Praxis)
Das Erstgespräch dauert in der Regel zwischen 1 und 1,5 Stunden und kostet zwischen 96 und 144 €, abhängig vom Zeitaufwand.
(in der Praxis, per Mail, telefonisch, per Videokonferenz)
Folgegespräche werden nach Zeit abgerechnet und kosten 24 € pro 15 Minuten.
Bitte beachten Sie, dass die Laborkosten separat von den jeweiligen Laboren abgerechnet werden. Sie werden im Voraus über die anfallenden Laborkosten informiert.
Leistungen des Heilpraktikers werden von den privaten Krankenkassen, privaten Zusatzversicherungen und Beihilfen ganz oder teilweise übernommen, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen. Bei Unsicherheiten empfehle ich, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Falls Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst tragen. In einigen Fällen können diese Ausgaben jedoch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen leider keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. Eventuell ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen interessant: