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Behandlungskosten

Meine Leistungen werden nach Zeit abgerechnet.
Für eine Stunde Beratung werden 120 € berechnet — in Anpassung an die tatsächlich aufgewendete Zeit für die Beratung/ Behandlung.
 

Für Patienten, deren Behandlungskosten von ihrer privaten Krankenkasse erstattet werden, stelle ich gerne eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.

Erstgespräch 

(in meiner Praxis)

Das Erstgespräch dauert in der Regel 1,5 – 2 Stunden. Die Kosten sind abhängig von der effektiven Dauer des Gesprächs. 

Folgegespräche

(in der Praxis, per Mail, telefonisch, per Videokonferenz)

Folgegespräche werden nach Zeit abgerechnet. 

Laborkosten

Bitte beachten Sie, dass die Laborkosten separat von den jeweiligen Laboren abgerechnet werden. Sie werden im Voraus über die anfallenden Laborkosten informiert.

 

Erstattungsmöglichkeiten durch Krankenkassen

Private Krankenversicherungen

Leistungen des Heilpraktikers werden von den privaten Krankenkassen, privaten Zusatzversicherungen und Beihilfen ganz oder teilweise übernommen, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen. Bei Unsicherheiten empfehle ich, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Falls Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst tragen. In einigen Fällen können diese Ausgaben jedoch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen leider keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. Eventuell ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen interessant.

Terminabsage

Vereinbarte Termine sind verbindlich und für Sie persönlich reserviert. Diese können bis 24 Stunden vor Beginn der Behandlung ohne weitere Kosten abgesagt werden.
Es kann auch mal vorkommen, dass vorher ausgemachte Termine per E-Mail, per Telefon, persönlich oder in der Praxis, nicht wahrgenommen werden können.
Sollten Sie einen zuvor vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und haben diesen auch nicht min. 24 Stunden zuvor abgesagt, so muss ich Ihnen leider  eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Diese Ausfallgebühr orientiert sich an der zuvor abgemachten Leistung und wird zu 75% berechnet.
 

 

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