Für Patienten, deren Behandlungskosten von ihrer privaten Krankenkasse erstattet werden, stelle ich gerne eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) aus.
(in meiner Praxis)
Das Erstgespräch dauert in der Regel 1,5 – 2 Stunden. Die Kosten sind abhängig von der effektiven Dauer des Gesprächs.
(in der Praxis, per Mail, telefonisch, per Videokonferenz)
Folgegespräche werden nach Zeit abgerechnet (120€ pro Stunde)
Bitte beachten Sie, dass die Laborkosten separat von den jeweiligen Laboren abgerechnet werden. Sie werden im Voraus über die anfallenden Laborkosten informiert.
Hier einige Beispiele für Laborkosten (für Selbstzahler; Stand: 09/2024):
Darmikrobiom inkl. Verdauungsleistung und weiterer wichtiger Marker: ca. 280 Euro
Hormondiagnostik: ca.160-180 Euro
Cortisoltagesprofil: ca. 49€
Mikronährstoffdiagnostik: ab ca. 85 € (je nach Umfang)
Mikronährstoffdiagnostik inkl. Oxidativem Stress und präventiver Parameter: ca. 350 Euro (je nach Umfang)
HPU-Test (KEAC): ca. 75 €
Erstattungsmöglichkeiten durch Krankenkassen
Leistungen des Heilpraktikers werden von den privaten Krankenkassen, privaten Zusatzversicherungen und Beihilfen ganz oder teilweise übernommen, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen. Bei Unsicherheiten empfehle ich, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Falls Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst tragen. In einigen Fällen können diese Ausgaben jedoch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen leider keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren.